Abkochanordnung für Trinkwasser

Nach Feststellung einer Überschreitung des Grenzwertes für Enterokokken im Trinkwasser wurde durch das Gesundheitsamt für den gesamten Ortsteil Sankt Ottilien / Kloster Sankt Ottilien am 18. Juni 2024 bis auf Weiteres das Abkochen von Trinkwasser angeordnet.

Abkochanordnung – Was bedeutet das?

1. Seitens des Wasserversorgers wurden sofort Abhilfemaßnahmen eingeleitet: Das Leitungsnetz wird gespült und es werden Nachkontrollen durchgeführt.

2. Diese Maßnahmen (Spülung des Verteilungsnetzes, Kontrolluntersuchungen) nehmen Zeit in Anspruch, deshalb befolgen Sie unbedingt die folgenden Anweisungen:

• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.

• Nehmen Sie für die Zubereitung von Speisen ausschließlich abgekochtes Wasser.

• Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte derzeit Mineralwasser oder spezielles Wasser zur Herstellung von Säuglingsnahrung (z.B. in Drogeriemärkten erhältlich) verwendet werden.

• Zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden sollten Sie ebenfalls abgekochtes Wasser verwenden.

• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.

• Sie können das Leitungswasser für die Körperpflege (Duschen, Baden), für das Reinigen von Bedarfsgegenständen (Geschirr), für das Reinigen von Wäsche und für die Toilettenspülung nutzen.

• Wasser versetzt mit Chlor ist Fischgift, deshalb nicht in Aquarien, Flüsse, Teiche und Seen leiten.

Sie werden von der Klosterverwaltung informiert, sobald das Trinkwasser wieder ohne Einschränkungen genutzt werden kann.

Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.

Br. Markus Weiß, Email markus@ottilien.de

Klosterverwaltung, Erzabtei 1, 86941 St. Ottilien