Weitere Informationen, Kontakt:
Pater Willibrord Driever OSB
Postulator
willibrord@ottilien.de
Die Erzabtei Beuron hat eine eigene Facebook Gruppe zur Seligsprechung von Pater Gregor Sorger und den Märtyrern von Tokwon. Diese Seite mit vielen Bildern zur alljährlichen Gedenkfeiern finden Sie hier.
1. Pater Willibrord, vor einigen Jahren konnten wir des öfteren hören vom Prozess der Seligsprechung. Dann folgte eine lange Stille. Warum?
2008 wurde der Informativprozess eröffnet; die letzte Sitzung fand statt am 19. Oktober 2017. Das sind 9 Jahre. Das ist eine lange Zeit. In dieser Zeit wurden die Fragen für die Vernehmung der Zeugen ausgearbeitet, dann wurden die Zeugen vernommen. Die Historische Kommission studierte die Geschichte der Ereignisse, und die Theologische Kommission studierte die veröffentlichten Schriften der Märtyrer und überprüfte sie auf Widerspruchsfreiheit mit dem Glauben und der Moral der Kirche. Es dürfte schon deutlich geworden sein, dass da nicht viel zu berichten war. So haben wir nichts mehr gehört.
2. Wer ist an so einem Prozess beteiligt?
Das sind im Wesentlichen drei Figuren: der Aktor, der Postulator bzw. der Vizepostulator und der zuständige Bischof. Der Aktor ist die natürliche oder die juristische Person (in unserem Fall ist es die Abtei Waegwan in Südkorea), die einen Prozess der Seligsprechung auf den Weg bringen will. Der Aktor ernennt einen Postulator (das war unser Pater Eduardo Lopez-Tello, Professor in Rom), der die Arbeit tun muss. Der Postulator hat mich als Vizepostulator ernannt. Der zuständige Bischof errichtet das Tribunal. Wer ist zuständiger Bischof? Antwort: Der Bischof, in dessen Diözese das Martyrium stattfand oder die Leiber der Märtyrer bestattet sind. Das war in Nord-Korea. Da dort die Kirche nicht handlungsfähig ist, wurde die juristische Kompetenz auf einen Bischof in Süd-Korea übertragen, der auch das notwendige und qualifizierte Personal hat, um ein Tribunal zu errichten. Hinzu kommen die Mitglieder der Kommissionen: Historiker, Archivisten, Theologen, dazu Notar, Übersetzer, Protokollant.
3. Wie läuft so ein Prozess?
Ich beantworte diese Frage, indem ich erzähle, was bis jetzt gelaufen ist. Der gesamte Prozess hat drei Phasen. Da ist zunächst eine Phase der Sondierung. Der Postulator sammelt alles Material, was sich auf die Personen und die Umstände des Martyriums bezieht und erstellt die Biographien der Märtyrer und eine Chronologie der Ereignisse, er sammelt die Hinweise auf eine beginnende Verehrung der Märtyrer, fragt die Ortsbischöfe nach ihrer Meinung bezüglich eines eventuellen Seligsprechungsverfahrens. Das war meine Aufgabe. Ich habe den sog. Supplex Libellus verfasst: die Bittschrift um Eröffnung des Prozesses. Im Juli 2008 habe ich das ganze Material, es waren 4,5 kg Papier, mit DHL nach Waegwan geschickt. Damit endete die erste Phase. Der zuständige Bischof in Südkorea hat die Bittschrift angenommen und war von der Sinnhaftigkeit eines Seligsprechungsverfahrens überzeugt. So hat er am 30. Dezember 2008 einen Gerichtshof, ein Tribunal, mit Glaubenswächter, Notar, Protokollant errichtet. Damit begann das bischöfliche Erhebungsverfahren: die zweite Phase. Die Zeugen wurden vernommen, und die historische und die theologische Kommission haben ihre Arbeit aufgenommen. Nach der Schlußsitzung am 19. Oktober wurden die Akten im Original und in Kopie versiegelt und an die Kongregation für die Selig- und Heiligsprechung nach Rom geschickt. Auf Antrag des Postulators wurden die versiegelten Akten am 6. Dezember 2017 geöffnet. Damit begann die dritte entscheidende Phase: die sog. Römische Phase. Jetzt werden die Akten auf rechtliche Gültigkeit geprüft. Wenn alles in Ordnung ist, kann der Postulator die Positio erarbeiten, dabei handelt es sich um eine Zusammenfassung der Akten des diözesanen Informativprozesses. Diese Positio ist dann die Grundlage für die Entscheidung der Mitglieder der Historischen und der Theologischen Kommission. Dabei geht es um die Überprüfung, ob die geschilderten Verhältnisse tatsächlich den Kriterien des Martyriums entsprechen. Wenn alles ok ist, dann wird das Dekret über das Martyrium erlassen, und es kann zur Feier der Seligsprechung geschritten werden.
4. Was ist eigentlich das Besondere an einem Märtyrer?
Nicht jeder Getötete ist auch schon ein Märtyrer. Die Kirche hat sehr genaue Kriterien. Da ist zunächst der Blick auf die Person des Getöteten: er muss tatsächlich getötet worden sein, und er muß den Tod freiwillig und bewußt angenommen haben in der Gesinnung Jesu und in der Feindesliebe. Dann ist da der Blick auf den Verfolger: er muß aus Haß gegen den christlichen Glauben oder gegen eine Tugend gehandelt haben, die mit dem Glauben verbunden ist.
5. Du bist jetzt Postulator im Prozess der Seligsprechung. Früher kannten wir dich als Vizepostulator. Wie ist diese „Karriere“ zu erklären?
Wie ich schon erwähnte, war ich Vizepostulator vor und während des Informativprozesses. Gemäß der Verfahrensordnung verlieren mit der Schlußsitzung alle Beteiligten ihre Funktionen, so endete auch meine Aufgabe als Vizepostulator. Inzwischen hat mich Abt Blasius Park Hyun-dong von Waegwan als Postulator für die Römische Phase ernannt, und die Kongregation für die Selig- und Heiligsprechung hat diese Ernennung approbiert. Damit bin ich Postulator dieser Causa. Meine erste Aufgabe war es, die Öffnung der Akten zu beantragen. Meine Aufgaben sind: den Aktor bei der Kongregation zu vertreten, dessen Interessen wahrzunehmen, die Positio zu verfassen und den Verlauf der Causa zu verfolgen.
6. Wie lange dauert nun diese Römische Phase?
Es ist unmöglich, dazu eine auch nur annähernde Aussage zu machen, weil der Prozess von vielen Faktoren abhängig: von der Qualität der Akten des Informativprozesses und von der Mitarbeit des Postulators; dann gibt es auch so etwas wie eine Warteschlange, d. h. viele andere Causen warten auf ihre Bearbeitung, da geht es also um die Effizienz der Mitarbeiter der vatikanischen Kongregation.