Uns Benediktinern von St. Ottilien ist es wichtig, dass Minderjährige und erwachsene Schutzbefohlene in unseren Klöstern, Häusern und Einrichtungen vor sexualisierter Gewalt geschützt werden. Wir sind dabei ein institutionelles Schutzkonzept zu erarbeiten. Unsere Ordensmitglieder werden zudem regelmäßig geschult und für die Thematik sensibilisiert.
Sexualisierte Gewalt ist eine verabscheuungswürdige Straftat. Betroffene von sexualisierter Gewalt bedürfen eines besonders achtsamen Umgangs. Sie müssen geschützt und es muss ihnen Unterstützung und Begleitung angeboten werden.
Die Erzabtei St. Ottilien handelt nach der „Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst im Verantwortungsbereich der Ordensgemeinschaften (Interventionsordnung)“ der Deutschen Ordensobernkonferenz (DOK) in der Fassung vom 23.10.2023.
Personen, die durch ein Ordensmitglied Opfer sexuellen Missbrauchs geworden sind oder einen sexuellen Missbrauch Minderjähriger oder schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener mitteilen wollen, ermutigen wir zu folgendem Vorgehen:
Ansprechpersonen für Betroffene sexualisierter Gewalt
Beide Ansprechpartner stehen den Betroffenen zur Verfügung. Selbstverständlich werden Nachfragen und Hinweise vertraulich behandelt.